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   Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22 (https://dejure.org/2023,32401)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.11.2023 - C-420/22 (https://dejure.org/2023,32401)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. November 2023 - C-420/22 (https://dejure.org/2023,32401)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    NW (Informations classifiées)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Entzug dieser Rechtsstellung - Art. 20 AEUV ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH - C-528/22 (anhängig)

    PQ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    Die Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Drittstaatsangehörigen NW (Rechtssache C-420/22) und PQ (Rechtssache C-528/22) auf der einen Seite und der Országos Idegenrendészeti Föigazgatóság (Nationale Generaldirektion der Fremdenpolizei, Ungarn) (im Folgenden: Generaldirektion) auf der anderen Seite.

    Die Rechtsstreitigkeiten betreffen in der Rechtssache C-420/22 den Entzug der Daueraufenthaltskarte von NW und die Verpflichtung, das ungarische Hoheitsgebiet zu verlassen, und in der Rechtssache C-528/22 die Ablehnung des Antrags von PQ auf Erteilung einer nationalen Erlaubnis zum Daueraufenthalt.

    Rechtssache C - 528/22.

    Die beiden vorliegenden Fälle werfen im Wesentlichen die gleichen Fragen auf, der erste Fall im Zusammenhang mit der Richtlinie 2003/109 (Rechtssache C-420/22), der zweite in Bezug auf Art. 20 AEUV (Rechtssache C-528/22).

    Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen sind meines Erachtens im Rahmen der Rechtssache C-420/22 die vom vorlegenden Gericht in seinem ergänzenden Vorabentscheidungsersuchen gestellten Fragen zu beantworten, mit denen der Gerichtshof, wie in der Rechtssache C-528/22, um Auslegung von Art. 20 AEUV ersucht wird.

    Mit seiner Frage 1.a in der Rechtssache C-528/22 und der entsprechenden Frage in der Rechtssache C-420/22 möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 20 AEUV dahin auszulegen ist, dass er es einer Behörde eines Mitgliedstaats verwehrt, einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger von Unionsbürgern ist, die Staatsangehörige dieses Mitgliedstaats sind und nie von ihrer Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, aus Gründen der nationalen Sicherheit einen Aufenthaltstitel zu entziehen oder zu versagen, ohne zuvor geprüft zu haben, ob zwischen diesen Personen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das es dem Drittstaatsangehörigen ermöglichen könnte, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in Anspruch zu nehmen.

    Mit seiner Frage 1.b und seiner fünften Frage in der Rechtssache C-528/22 sowie den entsprechenden Fragen in der Rechtssache C-420/22 möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 20 AEUV dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine Entscheidung über den Entzug oder die Versagung eines Aufenthaltsrechts auf der Grundlage einer nicht begründeten verbindlichen Stellungnahme einer mit Aufgaben der nationalen Sicherheit betrauten Fachbehörde ohne gründliche Prüfung aller individuellen Umstände und der Verhältnismäßigkeit dieser Entscheidung zu erlassen ist.

    Mit seiner zweiten Frage in der Rechtssache C-528/22 und der entsprechenden Frage in der Rechtssache C-420/22 möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 20 AEUV im Licht der Art. 41 und 47 der Charta dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der, wenn eine Entscheidung über den Entzug oder die Versagung eines Aufenthaltsrechts auf als Verschlusssache eingestuften Informationen beruht, deren Offenlegung die nationale Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats gefährden würde, die betroffene Person oder ihr Rechtsberater nur nach Einholung einer entsprechenden Genehmigung Zugang zu diesen Informationen erhalten, ihnen nicht einmal der wesentliche Inhalt der Gründe für eine solche Entscheidung mitgeteilt wird und sie diejenigen Informationen, zu denen sie Zugang gehabt haben könnten, in dem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren in der Aufenthaltssache jedenfalls nicht verwenden dürfen.

    Mit seiner dritten Frage in der Rechtssache C-528/22 und der entsprechenden Frage in der Rechtssache C-420/22 ersucht das vorlegende Gericht den Gerichtshof um Klärung, was genau im Hinblick auf Art. 41 und 47 der Charta unter dem Begriff des "wesentlichen Inhalts" der als vertraulich eingestuften Gründe, auf deren Grundlage eine Entscheidung über den Entzug oder die Versagung eines Aufenthaltsrechts ergeht, zu verstehen ist.

    Mit seiner vierten Frage in der Rechtssache C-528/22 und der entsprechenden Frage in der Rechtssache C-420/22 ersucht das vorlegende Gericht den Gerichtshof im Wesentlichen um Vorabentscheidung darüber, ob Art. 20 AEUV im Licht von Art. 47 der Charta dahin auszulegen ist, dass er verlangt, dass das Gericht, das für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer auf als Verschlusssache eingestufte Informationen gestützten Entscheidung über den Entzug oder die Versagung eines Aufenthaltsrechts zuständig ist, die Befugnis hat, die Geheimhaltung solcher Informationen aufzuheben und sie ganz oder teilweise selbst dem betroffenen Drittstaatsangehörigen mitzuteilen.

    Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Vorlagefragen des Szegedi Törvényszék (Stuhlgericht Szeged, Ungarn) in den Rechtssachen C-420/22 und C-528/22 wie folgt zu beantworten:.

  • EuGH, 27.04.2023 - C-528/21

    M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    27 C-528/21, EU:C:2023:341.

    30 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    32 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 69).

    33 Vgl. entsprechend Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 70).

    41 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    24 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers) (C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    25 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers) (C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers) (C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.01.2022 - C-432/20

    Ein Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    Das Gericht stützt sich insoweit auf Rn. 24 des Urteils vom 20. Januar 2022, Landeshauptmann von Wien (Verlust der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten) (C-432/20, EU:C:2022:39).

    19 Vgl. insbesondere Urteil vom 20. Januar 2022, Landeshauptmann von Wien (Verlust des Status des langfristig Aufenthaltsberechtigten) (C-432/20, EU:C:2022:39, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.06.2023 - C-459/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant mineur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    20 C-459/20, EU:C:2023:499.
  • EuGH, 17.07.2014 - C-469/13

    Um die unionsrechtlich geregelte Rechtsstellung eines langfristig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    18 Vgl. insbesondere Urteil vom 17. Juli 2014, Tahir (C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    23 Vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 44), vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 78), und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 65).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    23 Vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 44), vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 78), und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 65).
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    23 Vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 44), vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 78), und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 65).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-451/19

    Ein Abhängigkeitsverhältnis, das es rechtfertigen kann, dem

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22
    29 Vgl. insbesondere Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo (Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel) (C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 47 und 73).
  • EuGH - C-532/19 (anhängig)

    Subdelegación del Gobierno en Toledo

  • EuGH, 04.06.2013 - C-300/11

    Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung

  • EuGH, 08.06.2023 - C-50/21

    Die Begrenzung der Anzahl von Lizenzen für die Dienstleistung der

  • EuGH, 22.09.2022 - C-159/21

    Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der

  • EuGH, 07.09.2022 - C-624/20

    Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über

  • EuGH, 24.11.2020 - C-225/19

    Ein Mitgliedstaat, der wegen des Einwands eines anderen Mitgliedstaats eine

  • EuGH - C-226/19 (anhängig)

    Minister van Buitenlandse Zaken

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